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Osnabrück

Tagesmutter-Beiträge: Kreis Osnabrück muss Eltern Betreuungsgeld erstatten

(20.02.12, 09:57 Uhr) Osnabrück. Eltern, die in den zurückliegenden Jahren die Hilfe einer Tagesmutter in Anspruch genommen haben, können womöglich bald einen Teil ihrer Beitragszahlungen vom Landkreis Osnabrück zurückfordern. Der Kreisjugendausschuss hat sich in seiner jüngsten Sitzung einstimmig für eine Satzung „über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege“ ausgesprochen, und die soll rückwirkend zum 1. April 2007 gelten.

Nur wenige Minuten vergingen zwischen dem Aufruf des Tagesordnungspunktes und der Zustimmung der Politik. Dann hatte sich der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises einmütig für die Empfehlung ausgesprochen, dass der Kreistag die Satzung in seiner Sitzung am 27. Februar so verabschieden soll. Weder gab es Anmerkungen noch Nachfragen aus den Fraktionen. Zu keinem Zeitpunkt der öffentlichen Sitzung ist angesprochen worden, dass Eltern womöglich in den vergangenen Jahren zu hohe Beiträge gezahlt haben. Und auch in der Sitzungsvorlage ist keine Rede davon. Unter dem Punkt „Kunden- und Bürgerorientierung“ steht lediglich geschrieben: „Durch die Satzung wird die Festsetzung der Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege im gesamten Kreisgebiet vereinheitlicht und in der Umsetzung für die Eltern transparent und nachvollziehbar.“ Ausschussvorsitzende Anna Schwegmann (CDU) aus Wallenhorst sagt dazu: „Wir sind im Vorfeld der Sitzung umfassend von der Kreisverwaltung informiert worden.“
 
Als das Tagesbetreuungsausbaugesetz 2005 in Kraft getreten ist, nahm die Bedeutung der Kindertagespflege zu. Im Zusammenspiel mit den Kindertagesstätten solle die Kindertagespflege so durch „maßgeschneiderte, verlässliche und vor allem flexible Angebote der Kinderbetreuung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern“, heißt es in den Regelungen zur Ausgestaltung und Gewährung der Kindertagespflege im Landkreis. 2007 sind dann in allen kreisangehörigen Kommunen sogenannte Familienservicebüros eingerichtet worden. Diese sind beauftragt worden, die Sachbearbeitung im Aufgabenbereich Tagespflege für den Landkreis Osnabrück, also auch die Erhebung der Elternbeiträge, zu übernehmen. Wie Eltern, deren Kinder eine Kita besuchen, müssen nämlich auch diejenigen Beiträge zahlen, die ihre Kinder von Tageseltern betreuen lassen.
 
Im Osnabrücker Land orientieren sich die Elternbeiträge für Tageseltern bisher an den Beiträgen für Kindertagesstätten in den Kommunen. Hat eine Gemeinde eine feste Summe für die Betreuung in einer Kita erhoben, müssen auch Eltern, die Dienste eine Tagesmutter in Anspruch nehmen, dieselbe Pauschale zahlen. Hat eine Kommune bei den Beitragszahlungen für eine Kita eine Staffelung nach Einkommen eingeführt, gilt diese auch bei den Beiträgen für die Tagespflege. Innerhalb einer Gemeinde erscheint dieses interne Modell konsequent, landkreisweit betrachtet, gibt es allerdings Verwerfungen zwischen Glandorf im Süden und Quakenbrück im Norden. Und das ist offenbar nicht rechtens.
 
2010 hat das Verwaltungsgericht Osnabrück über einen Fall verhandelt, in dem Eltern mit der Höhe des geforderten Kostenbeitrages für die Tagespflege nicht einverstanden waren. „Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil entschieden, dass die Staffelung der Kostenbeiträge durch eine Satzung erfolgen müsse und nicht durch interne Regelungen festgesetzt werden dürfe“, teilt die Kreisverwaltung auf Anfrage der Neuen Osnabrücker Zeitung mit. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Landkreis hat vor dem Oberverwaltungsgericht Berufung eingelegt. Inzwischen hätten sich aber weitere Verwaltungsgerichte der Rechtsprechung der Osnabrücker Kammer angeschlossen. „Auch für den Landkreis soll deshalb jetzt die Staffelung der Beiträge durch eine landkreiseinheitliche Satzungsregelung beschlossen werden“, erklärt Landkreis-Sprecher Burkhard Riepenhoff.
 
Die Satzung ist in der Ausschusssitzung kurz vorgestellt worden. Die Höhe des Beitrags richtet sich demnach nach Familieneinkommen, Anzahl der Betreuungsstunden und Anzahl der Kinder (siehe Box). Bei einem Euro pro Betreuungsstunde geht es los, bei zwei Euro hört es auf. „In der Satzung hat der Landkreis bei der Höhe des Kostenbeitrages Durchschnittswerte aller Städte und Gemeinden zugrunde gelegt“, so der Kreis. In der Stadt Osnabrück beträgt der Beitrag in der Regel ein Euro je Betreuungsstunde.
 
Da die Satzung rückwirkend greifen soll, können auch Eltern, die womöglich zu viel bezahlt haben, rückwirkend Ansprüche geltend machen. Dazu müssen die betroffenen Bürger allerdings einen Antrag beim Landkreis stellen. Von Fall zu Fall werde dann geprüft, ob ein Anspruch auf Rückzahlung bestehe. „Wenn dabei herauskommt, dass der Antragsteller zu wenig bezahlt hat, heißt das aber nicht, dass er zur Kasse gebeten wird“, sagt Riepenhoff. Nachforderungen stelle der Landkreis nicht.
 
Lebt man in einer Gemeinde, in der die Kita-Beiträge relativ hoch sind (siehe Beispielsgemeinden 2 und 3 im Kasten), sind offenbar die Chancen gut, eine Summe x zurückerstattet zu bekommen. „Die Fallzahlen können derzeit nicht geschätzt werden“, sagt die Kreisverwaltung. Im Etat 2012 kalkuliert die Kämmerei allerdings unter diesem Posten zunächst mit 200000 Euro weniger Einnahmen. Legt man nun diese Berechnung für die zurückliegenden fünf Jahre zugrunde, ist man schon bei einer Million Euro.
 
Anträge an: Landkreis Osnabrück, Kreishaus, Fachdienst Jugend, Am Schölerberg 1, 49082 OsnabrückAnträge an: Landkreis Osnabrück, Kreishaus, Fachdienst Jugend, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
 
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Foto: dpa

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