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Osnabrück

Körperverletzung mit Todesfolge: 46-Jähriger muss fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis

(20.02.12, 20:35 Uhr) Osnabrück. Der Angeklagte wirkte, als würde er dem Urteil zustimmen. Fünfeinhalb Jahre Gefängnis wegen Körperverletzung mit Todesfolge lautet die Strafe für den inzwischen 46-jährigen Mann, der im Juli 2011 seinen 29-jährigen Verfolger an der Ecke Tannenburgstraße/Heiligenweg mit einem Messer abwehren wollte. Doch die Klinge traf mitten ins Herz. Gestern ging der Prozess vor dem Landgericht zu Ende.

Zu der Tat am 15. Juli 2011 gehören zwei Vorgeschichten: die des späteren Täters und die seines Opfers, die der Vorsitzende Richter gestern vortrug. Seit dem Nachmittag hatte sich der damals 45-Jährige gemeinsam mit einem Freund betrunken – erst im Schrebergarten seiner Schwester, dann auf dem Schinkeler Friedhof. Etwa 20 Minuten vor Mitternacht machte er sich auf den Weg nach Hause. Er ging die Tannenburgstraße entlang, als ihm zwei Männer vom Heiligenweg her entgegenkamen.
Die beiden waren soeben aus dem Bus gestiegen. Einer von ihnen war der 29-Jährige, der wenige Stunden später starb.

Er war ebenfalls auf dem Weg nach Hause, doch nur um sich für einen Besuch in einer Diskothek umzuziehen. Kaum in die Tannenburgstraße abgebogen, sprach er den 45-Jährigen an, der aus seinem Handy „Fluchmusik“ hörte, wie er es später vor Gericht formulierte. Der Jüngere bot ihm eine Limonade an, die der ältere ablehnte.
Es kam zu einem Wortgefecht. Dann schlug der 29-Jährige zu. Daraufhin bezeichnete der 45-Jährige ihn als „Welpen“ und schlug zurück.
Der Begleiter des 29-Jährigen ging dazwischen und hielt seinen Freund fest, um eine weitere Eskalation zu verhindern. Währenddessen rannte der 45-Jährige fort und rief dabei dem Jüngeren zu: „Wir sehen uns noch.“

Daraufhin riss sich der 29-Jährige los und verfolgte den 45-Jährigen, der an der Kreuzung zum Heiligenweg stehen blieb, seinen Rucksack fallen ließ, ein Messer herausholte, es aufklappte, sich aufrichtete und es dem Angreifer in die Brust stieß.
Dann ging er weiter zum Sophienhof, wo er mit seiner Mutter wohnte, der Frau, die ihn auch als Erwachsenen noch versorgte. Der Vorsitzende Richter erinnerte an die Aussage von Polizisten, die berichtet hatten, dass der Angeklagte zusammengebrochen war, als er am nächsten Tag vom Tod des 29-Jährigen hörte. Er hatte offenbar nur damit gerechnet, seinen Verfolger verletzt zu haben, und hatte seine Schwester gebeten, die Polizei zu holen, um sie über die Begebenheit zu informieren.

So sprach der Vorsitzende Richter auch von einem „Verletzungsvorsatz“. Das Gericht sei überzeugt davon, dass er den 29-Jährigen nicht habe töten wollen.
Es habe sich zwar um eine „Notwehrlage“ gehandelt, und der damals 45-Jährige habe in „Verteidigungsabsicht“ gehandelt, jedoch nicht angemessen gehandelt. So habe er „den bevorstehenden Angriff“ mit weniger gefährlichen Mitteln begegnen müssen. Dass er das Messer aus dem Rucksack herausholte, sei ein Zeichen für eine „bewusste Konfrontation“ mit dem 29-Jährigen. Zuvor habe der Angeklagte den 29-Jährigen provoziert und sich ebenfalls aggressiv verhalten, sowohl verbal als auch handgreiflich, indem er zurückgeschlagen habe.

Zugunsten des Angeklagten sprächen das Geständnis, sein kooperatives Verhalten und die Reue, die er von Anfang an gezeigt habe.
Es war wohl gerade die Reue, die den Angeklagten das Urteil mit einem Gesichtsausdruck aufnehmen ließ, der wie Zustimmung wirkte. Während der Verhandlung hatte er bereits gesagt, er wolle für die Tat bestraft werden.

Weitere Informationen auf noz.de.

Autor: Jann Weber

Zu fünfeinhalb Jahren Haft ist der 46-jährige Angeklagte verurteilt worden. Foto: Elvira Parton

Kommentare

Profil
20.02.12, 21:43 Uhr

WER WEIß !!


IMMER locker bleiben.

     
     
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    20.02.12, 22:06 Uhr

    Wer so ein Messer mit hat will töten.
    Und wer in dem Alter noch zu Hause lebt ist nicht lebensfähig.
    Und wer säuft macht es freiwillig, er wurde wohl nicht gezwungen.
    Wovon hat er eigentlich gelebt? Von einem Beruf oder einer Arbeit war nie die Rede.
    Einmal auf Staatskosten - immer auf Staatskosten - nur saufen wird er da nicht können.


    Yukikio und blueshaddow sind meine Family.

    Gib Dich nicht auf! Lern lesen und schreiben!

       
       
      Profil
      20.02.12, 23:56 Uhr

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        21.02.12, 17:06 Uhr

         

        WER WEIß !!



        Wie soll man diese Frage verstehen???


        Gönn Dir was Gutes auch wenn Du in Not bist, was nützt Dir das Leben wenn Du erst tot bist...