Sachen gibts...
Gönn Dir was Gutes auch wenn Du in Not bist, was nützt Dir das Leben wenn Du erst tot bist...
(21.02.12, 15:59 Uhr) Osnabrück/Hagen. „Ich kauf mir was, Kaufen macht so viel Spaß“, sang Herbert Grönemeyer bereits vor annährend 30 Jahren. Weniger Spaß als vielmehr Sucht scheint das Kaufen für einen 55-Jährigen zu sein, der im Oktober 2009 in Hagen eine Buddhafigur erworben hatte. In einem Berufungsverfahren musste er sich wegen Betrugs verantworten. Die Haft wurde nun zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe umgewandelt.

Nach dem Kauf hatte der Mann das Zahlungsziel von zehn Tagen nicht einhalten können. In erster Instanz wurde der einschlägig vorbestrafte Mann deshalb zu einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe wegen Betrugs verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte der 55-Jährige Berufung eingelegt, der zudem mittlerweile eine Therapie begonnen hat.
In dem Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück spielte nun das Gutachten eines Sachverständigen eine wesentliche Rolle. Der diagnostizierte bei dem Angeklagten neben einer mittelschweren Depression eine „forensisch relevante Erkrankung“, da dessen Steuerungsvermögen beeinträchtigt sei. Hintergrund sei das Gefühl fehlender Anerkennung und damit der Versuch, Minderwertigkeitskomplexe auszugleichen. Folge: Die Kommunikation beim Kauf sei dem Angeklagten wichtig, diese helle seine Stimmung auf, während die Ware selber nicht weiter wichtig sei. So hatte der Tecklenburger zum Beispiel drei Elektrofahrräder bestellt, diese aber nie benutzt.
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Symbolfoto: dpa